Grundsatzerklärung Menschenrechte
GRUNDHALTUNG
MAKA Systems ist ein weltweit führender Maschinen- und Anlagenbauer mit ausgeprägter Kompetenz in den Bereichen Automatisierung und Digitalisierung/Industrie 4.0. Unsere Produkte, Systeme und Services ermöglichen hocheffiziente und ressourcen- schonende Fertigungsprozesse in unterschiedlichen Industrien. Wir beliefern Branchen wie die Automobilindustrie, den Maschinenbau sowie die Metall-Composite und Holzbearbeitung. MAKA Systems hat rund 150 Beschäftigte und verfügt über 3 Standorte in Deutschland und China.
Als weltweit agierendes Unternehmen achten wir die Menschen- rechte, wie sie zum Beispiel in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (UN) niedergeschrieben sind. Mit über 600 Lieferanten ist es unser Ziel, Menschenrechtsverletzungen in unserer globalen Wertschöpfungskette vorzubeugen und faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Wir pflegen einen respektvollen Umgang mit unseren Beschäftigten, Lieferanten und Geschäfts- partnern und schaffen Strukturen für eine verantwortungsvolle Wertschöpfung.
GELTUNGSBEREICH
Die vorliegende Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschen- rechte beschreibt unseren Ansatz zur Einhaltung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte. Sie enthält verbindliche Grundsätze zur Achtung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen und bildet die Grundlage unserer sozialen Verantwortung in unserer gesamten Wertschöpfungskette.
Diese Grundsatzerklärung ergänzt unseren konzernweiten Verhaltenskodex, unsere Policy zu Gesundheitsschutz und Arbeits- sicherheit sowie unsere Policy zu Umwelt und Klima. Sie bekräftigt und konkretisiert unsere unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte gegenüber unseren Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartnern im Speziellen und gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen.
Wir überprüfen die Grundsatzerklärung regelmäßig auf ihre Gültigkeit und aktualisieren sie bei Bedarf.
VERANTWORTUNG ÜBER UNSERE UNTERNEHMENSGRENZEN HINAUS
MAKA Systems verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und faire Arbeitsbedingungen zu fördern – dies gilt insbesondere für den Umgang mit eigenen Beschäftigten und unmittelbaren Lieferanten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten setzen wir uns dafür ein, diese Prinzipien auch bei mittelbaren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern umzusetzen. Wir stehen ein für einen respekt- vollen Umgang mit unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und sonstigen Stakeholdern, beispielsweise Investoren, Medien, Politik, lokalen Gemeinschaften und NGOs.
VERANTWORTUNGSVOLLER UMGANG MIT EIGENEN BESCHÄFTIGTEN
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit handeln wir stets nach der Maxime, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Unsere Beschäftigten halten wir stets dazu an, nach den ab Seite 10 aufgeführten Grundsätzen zu agieren. Diese Grundsätze gelten weltweit für die Mitglieder des Aufsichtsrat und vergleichbarer Kontrollgremien, Mitglieder von Vorstand und Geschäftsführung, Führungskräfte sowie alle Beschäftigten der MAKA Systems. Zudem gelten sie für Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt für Personen, die funktional den Beschäftigten der MAKA Systems gleichgestellt sind.
Falls das lokale Recht an unseren Standorten spezifische menschen- oder arbeitsrechtliche Anforderungen stellt, gelten diese. Die Grundsätze dieser Erklärung gelten dann im Übrigen ergänzend, selbst wenn sie freiwillig über die lokalen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
VERANTWORTUNGSVOLLE LIEFERKETTE (UNMITTELBARE UND MITTELBARE LIEFERANTEN)
Von Geschäftspartnern erwartet MAKA Systems die uneinge- schränkte Einhaltung der Menschenrechte. Für unsere unmittel- baren Lieferanten gilt unter anderem unser Verhaltenskodex für Lieferanten. Er ist verbindlicher Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Die Nichtbeachtung unserer menschenrechtlichen Grundsätze kann für den MAKA Systems Anlass sein, angemessene rechtliche Schritte einzu- leiten. MAKA Systems behält sich insbesondere das Recht vor, die Geschäftsbeziehung im Falle eines schwerwiegenden oder wieder- holten Verstoßes gegen unsere menschenrechtlichen Grundsätze zu beenden. Auf solche Schritte kann gegebenenfalls verzichtet werden, wenn der Geschäftspartner glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen hat, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Mithilfe unseres Verhaltenskodex für Lieferanten weisen wir unsere unmittelbaren Lieferanten an, unsere Erwartungshaltung auch an unsere mittelbaren Lieferanten weiterzugegeben
BEKENNTNIS ZU INTERNATIONAL ANERKANNTEN NORMEN, RICHT- LINIEN UND STANDARDS
Der MAKA Systems achtet die Menschenrechte und handelt im Einklang mit den Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmens führung.
Folgende Rahmenwerke sind für uns maßgeblich:
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UN-Menschenrechtscharta
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UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
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Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO: International Labour Organization)
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OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (OECD Guide- lines for Multinational Enterprises)
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Zehn Prinzipien des UN Global Compact
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Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
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Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Darüber hinaus unterstützen wir die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN. Wir haben in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit und Unternehmensstrategie acht Sustainable Development Goals (SDGs) identifiziert:
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SDG 4: Hochwertige Bildung
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SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
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SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
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SDG 10: Weniger Ungleichheiten
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SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
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SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
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SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
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SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Unseren Beitrag zu den SDGs bauen wir systematisch aus, indem wir unsere Geschäftspraktiken und Produkte kontinuierlich verbessern, neue Chancen nutzen und gleichzeitig mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte wirksam begrenzen.
ORGANISATION UND VERANTWORTLICHKEITEN
Die Gesamtverantwortung für menschenrechtliche und umwelt- bezogene Sorgfalt liegt beim Vorstand der Maka Systems. Für die Umsetzung der Sorgfaltspflicht tragen in erster Linie die Bereiche Corporate Human Resources, Sustainable Supply Chain und Cor- porate Sustainability die Verantwortung. Dabei werden sie von den Bereichen Corporate Compliance und Corporate Legal unterstützt. Der Bereich Corporate Human Resources ist für die weltweite Koordination von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und für faire Arbeitsbedingungen innerhalb von MAKA Systems ver- antwortlich. Prozesse zur Wahrung der Sorgfaltspflicht innerhalb unserer Lieferkette werden durch den Divisionsübergreifenden Bereich „Sustainable Supply Chain“ definiert, umgesetzt und nachverfolgt. Die Konzernabteilung für Nachhaltigkeit, Corporate Sustainability, unterstützt bei der Koordination und dem Umgang mit menschenrechtlichen Themen.
Die Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wird konzernweit durch die Menschenrechtsbeauftragte der MAKA Systems begleitet und unterstützt. Die Menschenrechtsbeauftragte gehört dem Bereich Corporate Sustainability an. Sie informiert den Vorstand und das MAKA Systems Management Board regelmäßig (mindestens einmaljährlich) zu aktuellen menschenrechtlichen Themen und etwaigen Vorkommnissen.
Alle Beschäftigten bei MAKA Systems sind verpflichtet, die Grundsätze zu den Menschenrechten in der vorliegenden Erklärung zu befolgen. Die jeweilige Leitung der Konzerngesellschaften ist für die lokale Umsetzung und Einhaltung der hier festgelegten Sorgfaltspflichten und Grundsätze verantwortlich.
UNTERNEHMERISCHE SORGFALTS-PFLICHT UND RISIKOANALYSE
MAKA Systems ist sich bewusst, dass seine Geschäftstätigkeiten potenzielle Risiken mit negativen Auswirkungen auf Menschen- rechte und Umwelt beinhalten können. Wir untersuchen jährlich und anlassbezogen mögliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschen, die infolge einer Geschäfts- beziehung mit einem unserer Geschäftsfelder, unseren Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung stehen. Die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse dienen uns als Grundlage, um wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen festzulegen.
In unserer Untersuchung fokussieren wir uns insbesondere auf folgende Personengruppen in unserer Wertschöpfungskette, die potenziell negativ von der Geschäftstätigkeit von MAKA Systems betroffen sein können:
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Eigene Beschäftigte von MAKA Systems an allen Standorten welt- weit inklusive Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Werkstudierende, Trainees und Beschäftigte mit befristeten Ver- trägen
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Beschäftigte unserer direkten Lieferanten von Produktions- und Nichtproduktionsmaterialien
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Angestellte von direkten Dienstleistern inklusive Beschäftigte mit Werkverträgen und Kontraktoren
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Mitglieder lokaler Gemeinschaften
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Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe unserer Standorte
Im Rahmen unseres menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements identifizieren wir tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt für den eigenen Geschäftsbereich und für unsere Lieferkette.
Bei wesentlichen Konzerngesellschaften ermitteln wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mithilfe eines Fragebogens. Im Ergebnis definieren wir Fokusthemen, an denen wir unsere Präventions- und Abhilfemaßnahmen ausrichten.
Bei der Risikoanalyse für unsere Lieferanten gehen wir in zwei Schritten vor:
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Abstrakte Betrachtung von Risiken in unserer Lieferkette
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Wir bewerten menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken anhand der Schwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Zusätz- lich priorisieren wir die Bewertungsergebnisse hinsichtlich unserer Einflussmöglichkeiten auf das jeweilige Risikothema. Als Resultat haben wir Fokusthemen definiert, die wir zukünftig beider Zusammenarbeit mit Lieferanten in den Vordergrund stellen werden *Für die Wesentlichkeit ist die Anzahl der Beschäftigten und der Standort maßgebend.
Konkrete Ermittlung von Risiken in unserer Lieferkette
Basierend auf länderspezifischen Indizes nehmen wir eine Risikoeinstufung der Herkunftsländer unserer direkten Lieferanten vor und leiten daraus Risikoländer ab. Im Anschluss betrachten wir unsere Lieferanten ab einem bestimmten Jahreseinkaufs- volumen je Risikoland.
PRÄVENTIONS- UND ABHILFEMASSNAHMEN
MAKA Systems setzt zur Vermeidung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken Präventions- und Abhilfemaßnahmen um, soweit sein Einflussbereich es zulässt.
Um negative Folgen unseres Handelns auf die Menschenrechte zu vermeiden, schulen und sensibilisieren wir unsere Beschäftigten zu unseren Unternehmenswerten und Grundsätzen. Die Schulungsinhalte basieren auf unserer Risikoanalyse und werden nach Bedarf angepasst. Wir veranstalten Online-Sicherheitstrainings, die für alle Beschäftigten verpflichtend sind. Sie bestehen aus ei- nem Grundlagenteil für neue Beschäftigte und einem jährlichen Auffrischungskurs. Nachhaltigkeitsschulungen sind Bestandteil unseres Onboarding-Prozesses für neue Beschäftigte und werden sukzessive ausgeweitet. Um angehende Führungskräfte auf ihre zukünftige Rolle und ihre Vorbildfunktion vorzubereiten, erhalten sie Vertiefungsschulungen zu verschiedenen Nachhaltigkeits- aspekten wie Menschenrechte und Umwelt. Im Einkauf bauen wir Wissen und Kompetenzen zu wesentlichen menschenrechtlichen Themen mittels regelmäßiger „Procurement Colleges“ auf. Unmit- telbare Lieferanten in Risikoländern erhalten spezielle Grundlagen- schulungen zu unserem Verständnis von Nachhaltigkeit sowie sozialer und ethischer Verantwortung. In unseren Einkaufspraktiken berücksichtigen wir soziale und ökologische Kriterien, indem wir den Umgang unserer Lieferanten mit den Menschenrechten und der Umwelt bewerten und auf dieser Basis geeignete Lieferanten auswählen.
SCHULUNGEN UND SENSIBILISERUNGSMASSNAHMEN FÜR EIGENE BESCHÄFTIGTE
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Trainings zum Verhaltenskodex der MAKA Systems
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Schulungen zu unseren Unternehmenswerten und Grundsätzen
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Compliance-Trainings
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Nachhaltigkeitsschulungen für neue Beschäftigte im Rahmen des Onboarding-Prozesses
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Grundlagen- und Vertiefungsschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Regelmäßige Auffrischungsschulungen
MASSNAHMEN FÜR UNMITTELBARE ZULIEFERER UND ZUR FÖRDERUNG EINER VERANTWORTUNGSVOLLEN WERT- SCHÖPFUNGSKETTE
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Verbindliche Unterzeichnung unseres Verhaltenskodex für Liefer- anten als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit
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Verhaltenskodex für Lieferanten als verbindlicher Bestandteil unserer Vertragsbedingungen
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Lieferantenschulungen zu Menschenrechten sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
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Definition von sozialen und ökologischen Mindestkriterien für unmittelbare Lieferanten
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Auswahl und Bewertung von Lieferanten anhand sozialer und ökologischer Kriterien
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Feedbackgespräche und Festlegung von Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten mit Auffälligkeiten
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Lieferantenaudits mit Fokus auf menschenrechtliche und umwelt- bezogene Aspekte
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Ausschluss von Lieferanten von Vergabeprozessen bei Nicht- erfüllung vorgegebener sozialer und ökologischer Mindest- kriterien
Wir analysieren die Risiken und Auswirkungen möglicher Menschen- rechtsverletzungen kontinuierlich und leiten entsprechende Maßnahmen ab, mit denen wir unserer menschenrechtlichen Sorg- faltspflicht bestmöglich nachkommen können. Um die Wirksam- keit unserer Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu überprüfen, führen wir regelmäßig und anlassbezogen interne Compliance- Audits durch und gehen relevanten Hinweisen zu möglichen men- schenrechtlichen Verstößen nach.
Bei unseren Lieferanten reduzieren wir mit regelmäßigen und anlassbezogenen Vor-Ort-Audits das Risiko von Menschen- rechtsverletzungen. Im Falle von Unregelmäßigkeiten definieren wir zusammen mit dem betreffenden Lieferanten individuelle Korrekturmaßnahmen mit zeitlichen Vorgaben und überprüfen deren Einhaltung.
MELDUNGEN UND UMGANG MIT REGELVERSTÖSSEN
Fälle von Missachtung der Menschenrechte und schwerwiegendes Fehlverhalten müssen bekannt werden, damit sie angemessen geahndet und zukünftig verhindert werden können. Hinweise zu Verstößen gegen Menschenrechte und zu möglichem Fehlverhalten
– unter anderem zu Vorgaben unseres Verhaltenskodex und des Ver- haltenskodex für Lieferanten – können jederzeit, auch anonym, an MAKA Systems gemeldet werden. Wir ermutigen sowohl Beschäftigte aller Konzerngesellschaften als auch explizit externe Parteien, insbesondere Beschäftigte unserer unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten, bei konkreten Anhaltspunkten Gebrauch von der MAKA Systems Integrity Line zu machen.
MAKA SYSTEMS INTEGRITY LINE
Alternativ können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unseren Compliance Officer wenden:
MAKA Systems GmbH
Am Schwarzen Graben 8
89278 Nersingen
www.maka.com
compliance@maka.com
MAKA Systems geht allen Hinweisen und Meldungen zu Menschenrechtsverletzungen und möglichem Fehlverhalten nach und behandelt diese vertraulich und zügig. Wir beurteilen jede Meldung einzeln und ergreifen individuell angemessene Maßnahmen.
MAKA Systems toleriert weder Benachteiligungen noch Vergeltungsmaßnahmen gegenüber der hinweisgebenden Person – auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet erweist. Beschäftigte, Lieferanten und Geschäftspartner von MAKA Systems sowie Dritte müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie hinweis- gebende Personen Repressalien aussetzen.
DOKUMENTATION UND BERICHTERSTATTUNG
In folgenden Veröffentlichungen berichten wir transparent über unsere Aktivitäten zur Einhaltung der Menschenrechte und über die Wahrnehmung unserer sozialen Verantwortung:
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Geschäftsbericht im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung
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Nachhaltigkeitsbericht
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Fortschrittsbericht (Communication on Progress) zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact
Als Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht und gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dokumentieren wir intern fortlaufend unseren menschenrechtlichen Risikomanagementprozess. Wir informieren jährlich über unsere menschenrechtsbezogene Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfe- maßnahmen und die Überprüfung ihrer Auswirkungen.
KONTINUIERLICHE WEITER- ENTWICKLUNG
Der Prozess, mit dem wir die Erfüllung unserer Sorgfaltspflicht zur Wahrung von Menschenrechten sicherstellen, wird kontinuierlich verbessert. Daher überprüfen wir den Prozess regelmäßig vor dem Hintergrund der Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit sowie nationaler und internationaler Gesetze und Standards. Bei Bedarf passen wir unseren Prozess und entsprechend unsere Grundsatz- erklärung an.
GRUNDSÄTZE
Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze samt ihrer Ausgestaltung betrachten wir als Voraussetzung unserer unternehmerischen Tätigkeit. Sie gelten ergänzend zu unserem Verhaltenskodex.
KINDERARBEIT UND JUNGE BESCHÄFTIGTE
Wir lehnen jegliche Form von Kinderarbeit ausnahmslos ab.
Bei MAKA Systems stellen wir die Einhaltung des Mindestalters zur regulären Beschäftigung im Einklang mit den jeweils gültigen nationalen Bestimmungen sicher und beschäftigen keine Kinder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters
Wir beachten, dass unsere Beschäftigten unter 18 Jahren keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeitsbedingungen3 geschützt werden, die für ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind.
Bei unseren Lieferanten fordern wir ebenfalls ausnahmslos die Einhaltung des Beschäftigungsverbots von Kindern unterhalb des gesetzlichen Mindestalters. Junge Beschäftigte unter 18 Jahren sollen keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeits- bedingungen4 geschützt werden, die für ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind. Darüber hinaus verlangen wir, dass die Aufgaben der jungen Beschäftigten ihren Schulbesuch nicht beeinträchtigen.
ZWANGSARBEIT UND MENSCHENHANDEL
Wir lehnen jegliche Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab und bekennen uns nachdrücklich zum Verbot von Menschenhandel und moderner Sklaverei5.
Unter Menschenhandel versteht man die Rekrutierung, den Trans- port oder die Unterbringung von Menschen unter (Androhung von) Gewalt, Betrug oder Täuschung, wobei die Ausbeutung von Arbeits- kräften als mögliches Ziel gilt. Ausbeutung von Arbeitskräften betrifft Zwangsarbeit und Unterbezahlung.
Arbeitsverhältnisse im MAKA Systems beruhen grundsätzlich auf Freiwilligkeit und können unter Einhaltungen der jeweils gültigen Frist6 gekündigt werden.
GESUNDHEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und internationalen Standards7 in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und sorgen für sichere Arbeitsbedingungen.
Wir setzen uns für die Schaffung und Gestaltung einer sicheren, geschützten und gesunden Arbeitsumgebung ein. Unser Anspruch ist es, die Sicherheit und Gesundheit aller Personen, die von den Geschäftsaktivitäten der MAKA Systems betroffen sind, zu bewahren und zu fördern. Um Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen
zu vermeiden, sorgen wir für eine sichere Arbeitsumgebung und fördern präventive Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit. Sicherheitsvorschriften und -praktiken gelten sowohl für die Beschäftigten der MAka Systems als auch für externe Beschäftigte im Vertragsverhältnis.
siehe:
2 ILO-Übereinkommen Nr. 138
3 ILO-Übereinkommen Nr. 182
4 ILO-Übereinkommen Nr. 182
5 ILO-Übereinkommen Nr. 29, Nr. 105 und Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit
6 Nationale gesetzliche Kündigungsfrist bzw. Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag
7 Beispiele sind die ILO Arbeits- und Sozialstandards, der Social-Accountability-Standard SA8000 oder das Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001 der Internationalen Organisa- tion für Normung
VEREINIGUNGSFREIHEIT, RECHT AUF KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN UND STREIKRECHT
MAKA Systems erkennt das Recht seiner Beschäftigten an, sich in rechtmäßigen Interessenvertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu engagieren, Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen und – in Abhängigkeit von anwendbarem Recht – zu streiken. Wir ermöglichen unseren Beschäftigten, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, insbesondere auch im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Das erwarten wir ebenfalls von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.
TOLERANZ, CHANCENGLEICHHEIT UND SCHUTZ VOR BELÄSTIGUNG
Wir fördern eine integrative Kultur, in der Vielfalt geschätzt und akzeptiert wird und alle ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Dies bezieht sich auf Beschäftigte und Geschäftspartner mit un- terschiedlichen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Lebens- anschauungen.
Wir sorgen für Chancengleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Wir behandeln alle Personen und Gruppen gleich, ungeachtet persönlicher oder genetischer Merkmale, einschließlich des Geschlechts, der Hautfarbe, der Nationalität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zuge- hörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Wir dulden keine Diskriminierung, sexuelle Belästigung, körperliche Bestrafung, psychische oder körperliche Nötigung oder Beschimpfung sowie keinen sexuellen Missbrauch.
VERGÜTUNG
Wir richten die Vergütung nach den geltenden Gesetzen, ergänzt um die jeweils relevanten nationalen Mindestlohngesetze und orientieren uns am jeweiligen nationalen Arbeitsmarkt. Dabei achten wir auf eine angemessene Entlohnung auf vertraglicher Basis. Wir informieren unsere Beschäftigten klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgelts.
ARBEITSBEDINGUNGEN
Transparente, schriftliche Arbeitsverträge sehen wir als Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses. Wir stehen ein für faire Arbeitsbedingungen und halten die geltenden nationalen Gesetze und internationalen Arbeitsnormen hinsichtlich der höchstzulässigen Arbeitszeit und Urlaubsregelungen ein. Wir stellen sicher, dass die Arbeitszeit (einschließlich Überstunden) die jeweilige gesetzlich zulässige Höchstgrenze nicht überschreitet. Wir gewähren unseren Beschäftigten in der Regel alle sieben Tage mindestens einen freien Tag.
8 ILO-Übereinkommen Nr. 89 und Nr. 98
KLIMA UND ENERGIE
Unser Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Belastungen durch unsere Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten – an unseren eigenen Standorten und in unserer globalen Lieferkette. Zum Schutz der Umwelt streben wir an allen unseren Standorten eine Verringerung des Energieverbrauchs an. Mit unserer Klimastrategie haben wir uns wissenschaftlich validierte Klimaziele für das Jahr 2030 gesetzt und ergreifen umfassende Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhaus- gasemissionen. Hierfür binden wir auch unsere Lieferanten ein und unterstützen sie bei der Senkung von Treibhausgasemissionen. fachgerecht. Im Rahmen unserer Möglichkeiten vermeiden wir einen negativen Einfluss auf den Zugang zu natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung und zu einwandfreiem Trinkwasser.
UMWELT
Durch den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen leisten wir unseren Beitrag dazu, die Belastungen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten. In unserer eigenen unternehmerischen Tätigkeit halten wir uns an das Verbot der Herbeiführung schädlicher Bodenveränderungen, Gewässerver- unreinigungen, Luftverunreinigungen, Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauchs und erwarten das auch von unseren Lieferanten. Wir reduzieren unsere Abfälle und entsorgen diese.
Nersingen, Februar 2023
Ruijun Yang CEO MAKA Systems