Verhaltenskodex für Lieferanten CoC
1.Vorwort
MAKA Systems bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dabei handelt MAKA Systems in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften sowie den folgenden konzernweiten Leitlinien:
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Verhaltenskodex MAKA Systems,
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Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und fairen Arbeitsbedingungen
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Umwelt-Policy
Bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Für die zukünftige Zusammenarbeit werden Verhaltensregeln aufgestellt, im Folgenden „Verhaltenskodex“ genannt. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich mit den Grundsätzen und Anforderungen des vor- liegenden Verhaltenskodex identifizieren und alle notwendigen Maßnahmen treffen, um diese zu erfüllen. Die Lieferanten werden aufgefor- dert, ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführ- ten Standards und Regelungen zu verpflichten. Falls das lokale Recht am Unternehmensstand- ort spezifische Anforderungen stellt, gelten diese; der Verhaltenskodex gilt dann im Übrigen ergänzend.
Der Verhaltenskodex stützt sich auf Gesetze und Vorschriften sowie Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinder- rechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Ar- beitsnormen der Internationalen Arbeitsorgani- sation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen, bei dem MAKA Systems Mitglied ist. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften so- wie die in diesem Verhaltenskodex genannten Anforderungen, einhalten.
2. Arbeits- und Menschenrechte
2.1 Arbeitsbedingungen, -zeiten und Löhne
Wir erwarten von unseren Lieferanten, für faire Arbeitsbedingungen einzustehen und den je- weils geltenden Regelungen hinsichtlich Ar- beitszeiten und Urlaubsregelungen zu entsprechen. Überstunden werden jeweils im rechtli- chen Rahmen geleistet.
Arbeitnehmer sollten alle sieben Tage mindestens einen freien Tag haben. Lokale Gesetze und Verordnungen zur Höchstarbeitszeit und Urlaubszeit sind vom Lieferanten zu respektie- ren. Der Lieferant achtet auf eine angemessene Entlohnung auf vertraglicher Basis, die den jeweils gesetzlich garantierten Mindestlohn einhält und sich am jeweiligen, nationalen Arbeitsmarkt orientiert.
2.2 Belästigung und Diskriminierung
Der Lieferant muss jegliche Form der Belästigung wie beispielsweise sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische oder körperliche Nötigung oder Beschimpfung mit allen Mitteln unterbinden.
Ungeachtet ihrer persönlichen Merkmale, einschließlich des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung muss jede Einzelperson oder Gruppe gleichbehandelt werden.
2.3 Versammlungsfreiheit
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit lassen, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, insbesondere auch im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Hierzu gehört auch das Recht, sofern gesetzlich vorgesehen, zum Schutz ihrer Inte- ressen Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen.
2.4 Zwangsarbeit und Menschenhandel
Der Lieferant muss jegliche Art von moderner Sklaverei unterbinden. Beispiele hierfür sind Zwangsüberstunden, die Zurückhaltung von Ausweispapieren sowie Menschenhandel.
2.5 Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer
Der Lieferant verpflichtet sich, keine Kinder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters zu beschäftigen (gemäß ILO-Konvention 138). Darüber hinaus wird von Lieferanten erwartet, sicherzustellen, dass junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeitsbedingungen geschützt werden, die für Ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind. Der Lieferant sollte gewährleisten, dass die Aufgaben der jungen Arbeitnehmer den Schulbesuch nicht beein- trächtigen.
2.6 Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Der Lieferant muss über Arbeitsschutzmaßnahmen verfügen, welche die lokalen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Lieferant muss si- cherstellen, dass Arbeitsplätze, Maschinen, Ausstattung und Prozesse unter seiner Kontrolle sicher und ohne Risiken für die Gesundheit sind. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung ausreichende Mittel für Ge- sundheit und Sicherheit bereitzustellen und eine regelmäßige Risikobeurteilung und Berichterstattung durchzuführen, um die kontinuierliche Verbesserung des Systems zu gewährleisten. Der Einsatz eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001 oder vergleichbar wird empfohlen.
3.Unternehmensethik
Es wird von jedem Lieferanten erwartet, strafbare Handlungen zu unterlassen.
3.1 Korruptionsbekämpfung
MAKA Systems duldet keine korrupten Praktiken und geht dagegen vor. Die Lieferanten dürfen sich nicht an Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form beteiligen oder dies tolerieren.
Jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Bestechung oder Vorteilsnahme, sei es durch Annahme oder durch Leisten von Zahlungen, Geschenken oder Zuwendungen jeder Art über den gesetzlichen Rahmen und das übliche Maß hinaus, ist unzulässig.
Darüber hinaus fordern wir von unseren Lieferanten sich aktiv für die Korruptions- und Betrugsprävention einzusetzen.
3.2 Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Der Lieferant verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geld- wäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und diese weder direkt noch indirekt zu fördern.
3.3 Datenschutz und Datensicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, d.h. die Erhebung, Speicherung, Sammlung, Nutzung, Zurverfügungstellung, erfolgt nur entsprechend den jeweils geltenden gesetzichen Vorgaben.
Der Lieferant ist verpflichtet, in angemessener Weise mit jeglichen Informationen umzugehen und zu schützen. Daten und Informationen werden ausschließlich entsprechend ihrer Klassifizierung genutzt. Der Lieferant stellt sicher, dass zu schützende Daten sachgerecht erhoben, verarbeitet, gesichert und gelöscht werden. Er stellt darüber hinaus sicher, dass die techni- schen Informationssysteme ausreichend gegen Cybergefahren gesichert sind, indem die übli- chen Standards (z.B. Virenschutz, Verschlüsselung, Segmentierungen, Rollen und Rechtemanagement etc.) eingehalten werden. Der Nachweis über ein zertifiziertes Informati- onssicherheitsmanagementsystem wird empfohlen.
3.4 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Der Lieferant achtet den fairen und freien Wett- bewerb. MAKA Systems erwartet von seinen Lieferanten sich an die jeweils geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben zu halten. Darunter fallen Geschäftspraktiken, die rechtswidrig den Wettbewerb einschränken, der unsachgemäße Austausch von Wettbewerbsin- formationen sowie Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen oder eine missbräuchliche Marktzuteilung.
3.5 Interessenkonflikte
Die Lieferanten müssen für den MAKA Systems relevante Interessenkonflikte gegenüber MAKA Systems vermeiden und offenlegen, sofern diese die Geschäftsbeziehung beeinflussen könnten. Entscheidungen werden ausschließlich auf sachlicher Basis getroffen.
3.6 Materielles und geistiges Eigentum
Der Lieferant verpflichtet sich den Schutz des geistigen Eigentums zu respektieren und entlang der gesamten Lieferkette zu beachten.
Dies gilt gleichermaßen für materielles Eigentum der MAKA Systems, welches vor Verlust, Entwendung oder falschem Gebrauch geschützt werden muss.
3.7 Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Der Lieferant beachtet strikt die Einhaltung aller jeweils geltenden Verordnungen und Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie dem Zahlungsverkehr. Bei den geschäftlichen Aktivitä- ten werden bestehende Sanktionen und Embargos im Rahmen der Gesetze und Verordnungen beachtet.
3.8 Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung
MAKA Systems erwartet, dass die Mitarbeiter des Lieferanten sich frei und ohne Sorge vor Vergeltungsmaßnahmen äußern können, wenn gegen die in diesem Verhaltenskodex definierten Inhalte verstoßen wird.
4. Umwelt
4.1 Allgemein
MAKA Systems erwartet von seinen Lieferan- ten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren, zu minimieren und sorgsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen.
4.2 Einhalten von Umweltgesetzen
MAKA Systems erwartet von seinen Lieferanten, dass sie nationale und internationale Umweltstandards- und Gesetze einhalten.
4.3 Umweltmanagementsysteme
Der Lieferant wird dazu angehalten, seinen ökologischen Fußabdruck kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Lieferanten mit Pro- duktionsstandorten sollten über geeignete Umweltmanagementsysteme verfügen.
4.4 Verbrauch von natürlichen Ressourcen und Luftverschmutzung
Der Lieferant soll den Einsatz und Verbrauch von natürlichen Ressourcen, einschließlich Rohstoffe, Wasser und Energie, reduzieren bzw. vermeiden. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu ver- bessern und den Energieverbrauch zu minimie- ren. Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
4.5 Klimaschutz und CO2-Reduktion
Mit der MAKA Systems Klimastrategie haben wir uns wissenschaftlich validierte Klimaziele für das Jahr 2030 gesetzt und ergreifen umfassende Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Hierfür binden wir auch unsere Lieferanten ein und unterstützen sie dabei Treibhausgasemissionen zu verringern. Der Lieferant ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um Treibhausgasemissionen zu minimieren.
4.6 Abfall, Abwasser und gefährliche Stoffe
Der Lieferant soll über Maßnahmen verfügen, um sowohl Abfälle als auch Abwässer zu redu- zieren und diese in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Vorgaben zu behandeln. Abfälle sind weitestmöglich dem Wertstoffkreislauf (Recycling) zuzuführen. Beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen stellt der Lieferant eine verantwortungsvolle Handhabung in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutz sicher.
5. Förderung einer verantwortungsvollen Lieferkette
MAKA Systems bekennt sich zu einer verant- wortungsvollen Lieferkette. Unser Ziel ist, dass unsere Produkte und Materialien frei von sogenannten Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolf- ram, deren Erze und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) sind, die zur direkten oder indirekten Finanzierung von bewaffneten Gruppen, Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass jegliche Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, insbesondere Tantal, Zinn, Wolfram und Gold - nur von auditierten, konfliktfreien Schmelzen und Raffinerien bezogen werden. Sofern Güter und Materialien Konfliktmineralien enthalten, ist der Lieferant auf Nachfrage verpflichtet Transparenz über die gesamte Lieferkette einschließlich der industriellen Verarbeiter (Hütte / Schmelze) zu schaffen.
6. Fragen stellen und Möglichkeiten, um Fehlverhalten zu melden
MAKA Systems geht gemeldeten Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten nach. Damit wir überhaupt erst von möglichen Regelverstößen erfahren, sind wir darauf angewiesen, dass Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dritte mögliches Fehlverhalten melden. Dazu bedarf es der Unterstützung und Hilfe aller Beteiligten, uns bei für uns relevanten, möglichen Regelverstößen darauf hinzuweisen.
Fragen zum Verhaltenskodex können Lieferanten jederzeit an Ihren zuständigen Facheinkäufer, (Einkauf@maka.com) richten.
Sollten Sie mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern von MAKA Systems oder Mitarbeitern von unseren Geschäftspartnern bei der Zusammenarbeit feststellen, haben Sie die Möglichkeit diese auch anonym an MAKA Systems zu melden.
7. Einhaltung der Anforderungen von MAKA Systems
MAKA Systems behält sich das Recht vor, diesen Verhaltenskodex durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Dies kann beispielsweise in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Lieferantenaudits vor Ort erfolgen. Prüfungen vor Ort werden immer vorab angekündigt und gemeinsam mit den Vertretern des Ge- schäftspartners, unter Wahrung geltenden Rechts, u.a. datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie vertraglicher Vereinbarungen, u.a. Geheimhaltungsverpflichtungen, durchgeführt.
Bei festgestellten Abweichungen zu den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex wird gemeinsam mit dem Lieferanten geklärt, wie Korrekturen innerhalb eines angemessenen Zeit- rahmens nachhaltig umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt selbstständig durch den Lieferanten und ohne, dass daraus Kosten für MAKA Systems entstehen.
8. Rechtsfolgen bei Verstößen
Die hier formulierten Anforderungen werden für MAKA Systems als wichtig angesehen. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für MAKA Systems Anlass sein, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten. MAKA Systems behält sich insbesondere das Recht vor, die Geschäftsbeziehung im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen diesen Kodex zu beenden. Auf solche Schritte kann gegebenenfalls verzichtet wer- den, wenn der Lieferant glaubhaft versichert und nachweisen kann, dass er unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen hat, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Ruijun Yang
CEO MAKA Systems